Offenlegung

Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Gemarkung: Mengede.

 

Anlass der Liegenschaftsvermessung ist die Vermessung der Grenzen der Grundstücke Gemarkung: Mengede, Flur: 5, Flurstück(e): 173-176, 655, 810, 1018, 1019, 1930.

 

Gemäß § 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 5. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz- VermKatG NRW, SGV.NRW.7134), in der zurzeit geltenden Fassung, erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift vom 17.01.2023 zur Geschäftsbuchnummer 21209st in der Zeit

 

vom 03.02.2023 bis zum 03.03.2023

in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Olaf Bromorzki,

Röntgenstr.1a, 44536 Lünen während der nachstehenden Servicezeiten:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr

 

Während der Offenlegungszeiten ist die Grenzniederschrift zur Einsichtnahme bereitgestellt. Den betroffenen

Eigentümern, Inhabern grundstücksgleicher Rechte ist Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die Abmarkung unterrichten zu lassen. Um Wartezeiten zu verkürzen, besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache. Diese kann telefonisch unter der Rufnummer 02306 9100200 erfolgen.

 

Rechtsbehelfsbelehrungen:

 

1. Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung

Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt gemäß § 21 Abs. 5 VermKatG NRW als von Ihnen anerkannt und die Grenzen sind somit gemäß § 19 Abs. 1 VermKatG NRW festgestellt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben. 

 

Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, erübrigt sich eine Klage gegen die betroffenen Abmarkungen (s. Abschnitt B der beigefügten Grenzniederschrift). Soweit Ihre Einwendungen nicht ausgeräumt werden können, bleiben die betroffenen Grenzen nicht festgestellt und deren Abmarkungen sind von mir zu entfernen (§20 Abs. 1 VermKatG NRW).

 

Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung sind schriftlich oder zur Niederschrift bei mir unter der Anschrift (hier: Röntgenstr.1a, 44536 Lünen) zu erheben.

 

2. Klage gegen die Abmarkung und amtlicher Bestätigung

Gegen die Abmarkung / die amtliche Bestätigung der vorgefundenen Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erhoben werden.

 

Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

 

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I

S. 3803).

 

Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen der Klage und allen Schriftsätzen vorbehaltlich des § 55a Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden (§ 81 VwGO).

Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

 

Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich unter:

https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/publikationen/bekanntmachungen_amtsblatt/index.html
https://www.vermessung-luenen.de/offenlegung

 

einsehbar.
 

Sollen noch Unklarheiten über den Sachverhalt bestehen, biete ich an, Ihnen diesen zu erläutern. 

 

Dortmund, den 18.01.2023

Gez. Dipl.-Ing. Olaf Bromorzki, ÖBVI

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