Grundstücksteilung

Was ist ein Grundstück?

Ein Grundstück ist der Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer besonderen Nummer geführt wird. Dabei kann ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen.
                              Alte Flurkarte
                            Neue Flurkarte
Teilung und Zerlegung, Vermessung und Grenztermin

Eine Teilung eines Grundstücks wird dann notwendig, wenn ein Teil eines Grundstücks veräußert oder in der Abteilung III des Grundbuchs belastet werden soll. Im Grundbuch wird dann das Grundstück unter der bisherigen besonderen Nummer abgeschrieben und die Teilflächen unter neuen fortlaufenden Nummern des Bestandsverzeichnisses einzeln zugeschrieben.

Grundlage für die Grundstücksteilung ist die zugehörige Vermessung zu Bildung neuer Grundstücke. Das Ergebnis der Vermessung ist die Zerlegung des Grundstücks im Liegenschaftskataster. Die katastermäßige Zerlegung wird dem Grundbuchamt in der Fortführungsmitteilung übermittelt.

Bei der Teilungsvermessung werden die neuen Grundstücksgrenzen zusammen mit dem Eigentümer/Antragsteller ermittelt.

In der Örtlichkeit werden die betroffenen alten Grenzen anhand des Katasternachweises untersucht und fehlende Grenzpunkte ggf. neu abgemarkt. Die Grenzzeichen der neuen Grenzen werden dann abgemarkt (i.d.R. Grenzsteine, Rohre, Nägel oder Meißelzeichen) und in einem Grenztermin den Beteiligten bekanntgegeben. Die Beteiligten des Grenztermins sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke, in deren Grenzen Grenzpunkte neu abgemarkt oder wiederhergestellt worden sind. Der Grenztermin gibt den Beteiligten die Gelegenheit sich über die Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Grundstückgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben und die Abmarkungen der Grenzpunkte anzuerkennen. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur nimmt dazu eine Grenzniederschrift auf, auf der die Beteiligten und der ÖbVI unterschreiben. Die Grenzniederschrift ist eine öffentliche Urkunde, sie gibt die Grenzverhältnisse so eindeutig wieder, so dass sie in Grenzstreitigkeiten als Beweismittel herangezogen werden kann.

Die Grenzniederschrift wird zusammen mit den Vermessungsschriften (Fortführungsriss, Messdatenprotokolle (Polaraufnahmen und GPS-Messungen) und Berechnungsunterlagen zur Koordinaten-, Flächenberechnung und Grenzuntersuchung) bei der Katasterbehörde zur Übernahme in das Kataster eingereicht. Nach abschließender Prüfung durch die Behörde wird das Vermessungsergebnis in das Kataster übernommen und die Liegenschaftskarte fortgeführt.
Teilung/Zerlegung von bebauten Grundstücken (Teilungsgenehmigung)

Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, ist eine Teilungsgenehmigung der Bauordnungsbehörde erforderlich (§8 BauO NRW). Beim Antrag auf Teilungsgenehmigung wird geprüft, ob durch die neue Grenze bauordnungswidrige Zustände entstehen können. Z.B. könnte eine Abstandfläche des Gebäudes über die neue Grenze hinaus auf das zu bildende Grundstück fallen. Die Teilung wäre ohne Genehmigung nicht durchführbar, es sei denn, die neue Grenze wird in einem größeren Abstand vom Gebäude geplant. In Ausnahmefällen kann durch Eintragung einer Abstandflächenbaulast auf dem Trennstück Abhilfe geschaffen werden.
Vereinigung, Verschmelzung

Auch der umgekehrte Fall ist möglich. Mehrere Flurstücke können unter bestimmten Voraussetzungen im Liegenschaftskataster verschmolzen werden. Die Zusammenführung mehrerer Grundstücke zu einem im Grundbuch nennt man Vereinigung.
Share by: