Grenzvermessung

Grenzanzeige

Bei einer Grenzanzeige werden in der Örtlichkeit anhand von Koordinaten oder auch Vermessungsrissen, die Grenzpunkte eines Grundstückes aufgesucht und kenntlich gemacht. Dies ist beim Errichten eines Zaunes oder andere Vorhaben, die in Grenznähe stattfinden, sinnvoll. Fehlende Abmarkungen der Grenzpunkte werden nicht wiederhergestellt oder auf tiefstehenden Grenzsteinen werden keine Grenzsteine aufgesetzt. Die Lage des Grenzpunktes wird lediglich mit einem Pflock, einer Eisenstange oder einem Farbzeichen angezeigt.
Amtliche Grenzanzeige

Mit der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grundstücksgrenzen getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet. 
Alle anzuzeigenden Grenzpunkte werden aufgesucht und kenntlich gemacht. Fehlende Abmarkungen der Grenzpunkte werden nicht wiederhergestellt oder auf tiefstehenden Grenzsteinen werden keine Grenzsteine aufgesetzt. Die Lage des Grenzpunktes wird lediglich mit einem Pflock, einer Eisenstange oder einem Farbzeichen vermarkt. Bei einem Ortstermin werden die Grenzpunkte dem Antragsteller gezeigt. Die Dokumentation zur amtlichen Grenzanzeige dient auch zur Klärung von Grenzstreitigkeiten, die vor Gericht ausgefochten werden.

Anders als bei der Grenzvermessung werden die Beteiligten nicht zu einem Grenztermin geladen und das Ergebnis wird nicht in den Katasternachweis übernommen. Werden bei der Grenzuntersuchung zur amtlichen Grenzanzeige unzulässige Abweichungen zwischen örtlichem Grenzverlauf und Katasternachweis festgestellt, können diese nur im Rahmen einer Grenzvermessung behoben werden. 

Arbeitsschritte:
- Beschaffung der für die amtliche Grenzanzeige notwendigen Unterlagen
  Beurteilung des Katasternachweises auf seine sachgerechte Verwendbarkeit
- Vorbereitung der Vermessung
- Untersuchung und Vermarkung der Grenzen in dem notwendigen Umfang
- Aufklärung von Abweichungen in dem für die Grenzuntersuchung  
  notwendigen Umfang
- Bearbeitung; Dokumentation des Tatbestandes einschließlich seiner Beurkundung 
Grenzvermessung

Damit der Grenzverlauf örtlich zu erkennen ist, werden anhand der Fortführungsrisse die Grenzen hergestellt und abgemarkt. Es kommen dauerhafte Abmarkungen, wie Rohre, Nägel, Bolzen und Grenzsteine in Frage. Die Grenzvermessung hat öffentlich-rechtlichen Charakter. Nach der Vermessung gibt es einen Grenztermin, in dem den Beteiligten das Ergebnis der Grenzherstellung sowie die Abmarkungen der Grundstücksgrenzen bekannt gegeben werden und das Ergebnis durch Unterschrift der Beteiligten auf einer Grenzniederschrift anerkennen.
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