Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist eine rechtlich definierte Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung, die durch die Eintragung ins Grundbuch entsteht. Es umfasst das Sondereigentum an der Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir führen die erforderlichen Vermessungen und die Erstellung der Pläne für die Abgeschlossenheitserklärung durch.
Ein Notar veranlasst damit die Schaffung des Wohnungseigentums im Grundbuch.
Beispiel
Sie möchten ihre Wohnung verkaufen, was durch die rechtliche Sicherheit der Grundbucheintragung erleichtert wird. In einer Eigentümergemeinschaft können die Mitglieder gemeinsam über die Nutzung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Bereiche entscheiden, während sie gleichzeitig ihre eigenen Wohnungen individuell verwalten.
Einführung in das Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist eine rechtliche Form des Eigentums an einzelnen Wohnungen, die durch die Eintragung ins Grundbuch entsteht. Es umfasst das Sondereigentum an der Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Das Sondereigentum kann in Mehrfamilienhäusern, Doppelhäusern oder anderen Wohnanlagen liegen. Der Miteigentumsanteil wird als Bruchteil angegeben und beschreibt das gemeinsame Eigentum an Grundstück und notwendigen Gebäudeteilen. Der Begriff Teileigentum bezeichnet nicht zu Wohnzwecken dienende Räume wie Ladengeschäfte oder Garagen, wobei die gleichen rechtlichen Vorschriften gelten.
Begründung des Wohnungseigentums
Die rechtliche Begründung erfolgt durch eine Teilung des Stammgrundstücks in einer notariell beglaubigten Teilungserklärung, die die einzelnen Wohnungen und ihre Miteigentumsanteile beschreibt.
Die Rolle des Öffentlich Bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI)
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) spielt eine entscheidende Rolle bei der Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum. Er ist verantwortlich für die präzise Vermessung der Grundstücks- und Gebäudestrukturen sowie die Erstellung der notwendigen Lagepläne zur Abgeschlossenheits der Wohnungen.
Die Teilungserklärung, die alle relevanten Informationen über die einzelnen Sondereigentumseinheiten enthält, wird durch den Notar erarbeitet und beurkundet.
Ihr Kontakt zu uns
Hier finden sie die Möglichkeit Kontakt mit uns aufzunehmen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück!
Absteckungsleistungen
Die Absteckung überträgt die Planung eines Bauwerks in das Gelände, um die genaue Lage zu markieren. Bei der Grobabsteckung werden die Gebäudeecken ausgepflockt um i.d.R. die Erdarbeiten vorzubereiten, während die Feinabsteckung die exakte Lage des Bauwerks für die Betonier- und Maurerarbeiten festlegt. Zu den Absteckungsleistungen gehört immer mindestens eine Höhenangabe für die Baufirmen.
Katastervermessung:
Teilungsvermessung, Grenzvermessung und Grenzanzeige
Exakte Vermessung von Grundstücken, um Grenzen zu überprüfen, festzulegen und diese im Liegenschaftskataster zu verzeichnen.
Gebäudeeinmessung
Erfassung der genauen Lage von neu gebauten Häusern, um diese im Liegenschaftskataster zu registrieren.
Amtliche Lagepläne
Bereitstellung rechtssicherer Lagepläne für Bauanträge und Baulasten. Unerlässlich für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
Bestandsvermessung
Vermessung bestehender Gebäude und Grundstücke, um genaue Daten für Bauplanungen und Genehmigungen zu erhalten.
Massenermittlungen
Vermessungen zur Berechnung von Volumen und Flächen, die für die Abrechnung von Infrastruktur- und Erdarbeiten genutzt werden.
Ingenieurvermessungen
Vermesssungstechnische Leistungen und Beratungen für Gewerbe-, Industrie- und Infrastrukturprojekten.
Wohnungseigentum
Durchführung der erforderlichen Vermessungen und die Planerstellung, um die rechtliche Basis für das Wohnungseigentum zu gewährleisten.
Der Prozess unserer Vermessungsleistungen im Überblick
Schritt 1
Stellen Sie ihre Anfrage
Angesichts der Vielzahl baurechtlicher Vorgaben und der unterschiedlichen Vermessungsdienstleistungen kann es oft schwierig sein, den Überblick zu behalten. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit unverbindlich eine Anfrage bei uns zu stellen. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.
Schritt 2
Wir beraten Sie
Innerhalb von 72 Stunden kontaktieren wir Sie für eine persönliche Beratung. In diesem Gespräch erörtern wir gemeinsam, welche Vermessungsdienstleistungen für Ihr Projekt am besten geeignet sind. Zudem besprechen wir den Ablauf und klären Ihre ersten Fragen.
Schritt 3
Erstellung des Kostenangebots
Da jeder Auftrag individuell ist, erstellen wir maßgeschneiderte Kostenangebote. Als öffentlich bestelltes Vermessungsbüro sind wir an die geltenden Kostenordnung und Honorarordnung in Nordrhein-Westfalen gebunden, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.
Schritt 4
Vermessungsausführung
Nach der Beauftragung führen wir die Vermessungsdienstleistung durch. Dazu gehören die sorgfältige Datenvorbereitung, die Vermessung vor Ort sowie die anschließende Auswertung und Zusammenfassung der gesammelten Informationen. Abschließend erstellen wir die benötigten Pläne für Ihr Projekt.
Schritt 5
Vermittlung der Daten & Pläne
Wir übermitteln die erstellten Pläne an die entsprechenden Stellen, wie etwa an den involvierten Architekten oder das zuständige Amt. Selbstverständlich stehen wir als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen themenbezogenen Anliegen.
Unser Standort in Lünen
Unser Vermessungsbüro befindet sich im Herzen von Lünen. Von hier aus betreuen wir Projekte in Nordrhein-Westfalen. Dank unserer zentralen Lage sind wir schnell und flexibel für Sie im Einsatz, um Ihre Vermessungsprojekte effizient und zuverlässig umzusetzen.
Vereinbaren Sie einen Termin oder besuchen Sie uns vor Ort uns lassen Sie sich beraten.
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