Wohnungseigentum ist eine rechtlich definierte Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung, die durch die Eintragung ins Grundbuch entsteht. Es umfasst das Sondereigentum an der Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir führen die erforderlichen Vermessungen und die Erstellung der Pläne für die Abgeschlossenheitserklärung durch.
Ein Notar veranlasst damit die Schaffung des Wohnungseigentums im Grundbuch.