Dieser Plan wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt und beglaubigt. Er zeigt unter anderem Grundstücksgrenzen, Topographie und bauliche Details. Bauordnungsrechtliche (z.B. Baulasten), planungsrechtliche (z.B. Bebauungsplaninhalte) und privatrechtliche (z.B. private Leitungsrechte) Gegebenheiten und solche Planungen werden in den amtlichen Lageplan eingetragen.
Der wichtigste Inhalt ist natürlich das geplante Vorhaben mit seinen Abmessungen, Höhenangaben und Abstandsflächen.
Der Lageplan dient als einer der Bauvorlagen für die Baugenehmigung.