Amtliche Lagepläne zum Bauantrag & Baulasteintragungen
Ein amtlicher Lageplan ist eine präzise Darstellung eines Grundstücks, die für Bauanträge oder Baulasteintragungen erforderlich ist. Er enthält wichtige Informationen wie Grundstücksgrenzen, bestehende Gebäude und Baumaßnahmen, die für die Baugenehmigung entscheidend sind. Der Plan wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt und beglaubigt.
Was ist ein Bauantrag?
Ein Bauantrag ist für fast alle Bauvorhaben notwendig, egal ob Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung. Hierbei muss ein amtlicher Lageplan eingereicht werden, der wichtige Details wie Grundstücksgrenzen, bestehende Gebäude und Baumaßnahmen enthält.
Der amtliche Lageplan
Dieser Plan wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt und beglaubigt. Er zeigt unter anderem Grundstücksgrenzen, Topographie und bauliche Details. Bauordnungsrechtliche (z.B. Baulasten), planungsrechtliche (z.B. Bebauungsplaninhalte) und privatrechtliche (z.B. private Leitungsrechte) Gegebenheiten und solche Planungen werden in den amtlichen Lageplan eingetragen.
Der wichtigste Inhalt ist natürlich das geplante Vorhaben mit seinen Abmessungen, Höhenangaben und Abstandsflächen.
Der Lageplan dient als einer der Bauvorlagen für die Baugenehmigung.
Wann ist ein amtlicher Lageplan erforderlich?
Ein amtlicher Lageplan ist nötig, wenn Baulasten auf dem Grundstück liegen oder neue Baulasten eingetragen werden müssen. Auch bei unklaren Grundstücksgrenzen oder Grenzüberbauungen ist ein amtlicher Lageplan erforderlich.
Was ist eine Baulast?
Eine Baulast ist erforderlich, wenn ein Bauvorhaben nicht direkt auf dem eigenen Grundstück realisiert werden kann. In diesem Fall wird ein anderes Grundstück benötigt, um die Genehmigung zu erhalten. Dies gilt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, auch wenn beide Grundstücke derselben Person gehören.
Rechtliche Grundlage
Laut §83 löschen BauO NRW ist eine Baulast eine freiwillige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Diese Erklärung kann bestimmte Verpflichtungen für ein oder mehrere Grundstücke festlegen, die das Handeln, Dulden oder Unterlassen von dem Eigentümer verlangen. Bei einigen Baulasten ist auch die Zustimmung von Erbbaurechtsnehmern notwendig.
Arten von Baulasten
  • Abstandflächenbaulast: Diese ermöglicht es, dass vorgeschriebene Abstandflächen auch auf benachbarte Grundstücke reichen, solange diese Flächen nicht überbaut werden oder von den Abstandsflächen anderer Gebäude überlagert werden.
  • Erschließungsbaulast: Diese stellt sicher, dass ein Grundstück Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche hat.
  • Stellplatzbaulast: Wenn nicht genügend Platz auf dem eigenen Grundstück für Parkmöglichkeiten besteht, kann diese Baulast einen Stellplatz auf einem anderen Grundstück in der Nähe sichern.
  • Vereinigungsbaulast: Diese erlaubt die Errichtung eines Gebäudes über mehrere Grundstückgrenzen hinweg (Überbauung). Die per Baulast vereinigten Grundstücke werden bauordnungsrechtlich wie ein Grundstück betrachtet. Dabei bleiben privatrechtliche Belange wie Steuern und Eigentumsverhältnisse unberührt.
  • Freiflächenbaulast: Eine aus brandschutzrechtlichen Gründen eingetragene Baulast, wenn Gebäudewände mit Wandöffnungen näher als 2,5 m gegenüber einer Grenze stehen. Die Freifläche wird i.d.R. mit einem Abstand von 5,0 m vor der auslösenden Wand gelegt.
Rechtliche Sicherheit durch amtliche Lagepläne
Ein amtlicher Lageplan sorgt dafür, dass alle wichtigen Grundstücksdaten wie Grenzverläufe und Baulasten korrekt erfasst werden. Dies ist entscheidend, um rechtliche Sicherheit für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten. Der ÖbVI erstellt und beglaubigt den Plan, damit alle Anforderungen für Ihren Bauantrag erfüllt sind. Ein unvollständiger Lageplan kann zu rechtlichen Problemen führen. Mit der Unterstützung eines ÖbVI werden alle relevanten Daten geprüft und rechtssicher dokumentiert, um Komplikationen mit Behörden zu vermeiden.
Ihr Kontakt zu uns
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Absteckungsleistungen
Die Absteckung überträgt die Planung eines Bauwerks in das Gelände, um die genaue Lage zu markieren. Bei der Grobabsteckung werden die Gebäudeecken ausgepflockt um i.d.R. die Erdarbeiten vorzubereiten, während die Feinabsteckung die exakte Lage des Bauwerks für die Betonier- und Maurerarbeiten festlegt. Zu den Absteckungsleistungen gehört immer mindestens eine Höhenangabe für die Baufirmen.
Katastervermessung:
Teilungsvermessung, Grenzvermessung und Grenzanzeige
Exakte Vermessung von Grundstücken, um Grenzen zu überprüfen, festzulegen und diese im Liegenschaftskataster zu verzeichnen.
Gebäudeeinmessung
Erfassung der genauen Lage von neu gebauten Häusern, um diese im Liegenschaftskataster zu registrieren.
Amtliche Lagepläne
Bereitstellung rechtssicherer Lagepläne für Bauanträge und Baulasten. Unerlässlich für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben.
Bestandsvermessung
Vermessung bestehender Gebäude und Grundstücke, um genaue Daten für Bauplanungen und Genehmigungen zu erhalten.
Massenermittlungen
Vermessungen zur Berechnung von Volumen und Flächen, die für die Abrechnung von Infrastruktur- und Erdarbeiten genutzt werden.
Ingenieurvermessungen
Vermesssungstechnische Leistungen und Beratungen für Gewerbe-, Industrie- und Infrastrukturprojekten.
Wohnungseigentum
Durchführung der erforderlichen Vermessungen und die Planerstellung, um die rechtliche Basis für das Wohnungseigentum zu gewährleisten.
Der Prozess unserer Vermessungsleistungen im Überblick
Schritt 1
Stellen Sie ihre Anfrage
Angesichts der Vielzahl baurechtlicher Vorgaben und der unterschiedlichen Vermessungsdienstleistungen kann es oft schwierig sein, den Überblick zu behalten. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit unverbindlich eine Anfrage bei uns zu stellen. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.
Schritt 2
Wir beraten Sie
Innerhalb von 72 Stunden kontaktieren wir Sie für eine persönliche Beratung. In diesem Gespräch erörtern wir gemeinsam, welche Vermessungsdienstleistungen für Ihr Projekt am besten geeignet sind. Zudem besprechen wir den Ablauf und klären Ihre ersten Fragen.
Schritt 3
Erstellung des Kostenangebots
Da jeder Auftrag individuell ist, erstellen wir maßgeschneiderte Kostenangebote. Als öffentlich bestelltes Vermessungsbüro sind wir an die geltenden Kostenordnung und Honorarordnung in Nordrhein-Westfalen gebunden, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.
Schritt 4
Vermessungsausführung
Nach der Beauftragung führen wir die Vermessungsdienstleistung durch. Dazu gehören die sorgfältige Datenvorbereitung, die Vermessung vor Ort sowie die anschließende Auswertung und Zusammenfassung der gesammelten Informationen. Abschließend erstellen wir die benötigten Pläne für Ihr Projekt.
Schritt 5
Vermittlung der Daten & Pläne
Wir übermitteln die erstellten Pläne an die entsprechenden Stellen, wie etwa an den involvierten Architekten oder das zuständige Amt. Selbstverständlich stehen wir als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen themenbezogenen Anliegen.
Unser Standort in Lünen
Unser Vermessungsbüro befindet sich im Herzen von Lünen. Von hier aus betreuen wir Projekte in Nordrhein-Westfalen. Dank unserer zentralen Lage sind wir schnell und flexibel für Sie im Einsatz, um Ihre Vermessungsprojekte effizient und zuverlässig umzusetzen.
Vereinbaren Sie einen Termin oder besuchen Sie uns vor Ort uns lassen Sie sich beraten.
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