Alle Gebäude, die dauerhaft stehen, sind einmessungspflichtig, z.B. Neubauten, Anbauten oder auch Wintergärten. Kleine Abstellräume, Gartenhäuser und Einzelgaragen sind nicht betroffen. Oft sind verfahrensfreie (genehmigungsfreie) Bauvorhaben nicht einmessungspflichtig.