Was ist ein Bauantrag
Jedes Bauvorhaben, ob Umbau, Neubau oder Nutzungsänderung eines Gebäudes bedarf in Deutschland grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Bauordnungen der Länder regeln die wesentlichen Voraussetzungen der Erteilung der Baugenehmigung sowie für die Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben.
Sofern das Vorhaben genehmigt werden muss, ist beim Bauordnungsamt ein schriftlicher Bauantrag einzureichen, der je nach Ausgestaltung der Landesgesetze verschiedene Anlagen enthalten muss. Die Anlagen müssen von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt werden und sowohl von diesem als auch vom Bauherrn unterzeichnet sein.
Konkret ist folgendes erforderlich:
- Der Bauantragsvordruck muss vom Bauherrn sowie vom vorlageberechtigten
Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben werden
- Ein Lageplan im Maßstab 1:250 / 1:500 mit Berechnung der Grund- und
Geschossfläche muss beiliegen. Bauzeichnungen wie Grundriss-, Ansichts- und
Schnittzeichnungen sind im Maßstab 1:100 anzulegen.
- Die Berechnung des Bruttorauminhalts nach DIN 277 (Teil 1, Ausgabe 1987)
- Der Nachweis zu Standsicherheit, Wärme und Schallschutz ist beizufügen.
- Je nach Gebäudeklasse sind die Anforderungen an den Bauantrag unterschiedlich.