Leitfadenfür den Bauherren
Grundstück:
Nach dem Sie den Entschluss gefasst haben, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, beginnt für Sie die Suche nach einem geeignetem Grundstück. Entweder Sie kaufen ein erschlossenes und vermessenes Grundstück (z.B. in einem Neubaugebiet) oder Sie erwerben einen Teil eines Grundstückes von einem Eigentümer. Soll Ihr Grundstück erst durch eine Teilung entstehen, benötigen Sie eine Teilungsvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Auf jeden Fall sollten Sie vorher prüfen, ob die Größe des Grundstückes und die einzuhaltenden baurechtlichen Vorgaben geeignet sind, um dort Ihr Traumhaus zu errichten.
Bei dieser Fragstellung beraten wir Sie gerne.
Planung:
Die Grundlage zur Planung Ihres Traumhauses ist ein Lageplan, der die Katastergrenzen, die Angaben zum Baurecht und alle planungsrelevanten Angaben wie Geländehöhen und Topographie beinhaltet. In diesen „Vorabzug“ wird von Ihrem Architekten Ihr Bauvorhaben eingeplant. Mit Hilfe der Planung Ihres Architekten wiederrum wird der eigentliche Lageplan mit allen notwendigen Angaben wie Abstandflächen, Maß der baulichen Nutzung etc. erstellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Bauantrages und wird mit Ihren restlichen Bauantragsunterlagen beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht.
Absteckung:
Ist die Baugenehmigung erteilt, wird das geplante Bauvorhaben mit einer Absteckung in die Örtlichkeit übertragen.
Gebäudeeinmessung:
Nach §16 Abs. 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes ist jeder Bauherr verpflichtet, ein neu errichtetes Gebäude nach Fertigstellung zur Fortführung des Katasters amtlich einmessen zu lassen.